Kammerjäger – Begriffserklärung, Herkunft
Ursprünglich diente der Begriff Kammerjäger als Bezeichnung für einen Jäger, der in persönlichen Diensten des Königs stand.
Vor allem in den engen Räumlichkeiten – den Kammern – der Bediensteten kam es im Mittelalter häufig zu Schädlingsbefällen beispielsweise mit Bettwanzen. Zur Tilgung eines solchen Befalls holte man sich Hilfe. Die Personen, die sich auf die „Jagd“ nach dem Ungeziefer machten, wurden dann irgendwann auch als Kammerjäger – eben als Jäger, die in Kammern jagen. Man kann also sagen, dass die Kammerjäger vergangener Tage, Schädlingsbekämpfer waren, die ihre Arbeit innerhalb vorwiegend innerhalb von Gebäuden verrichteten.
Neben dem Ausdruck Kammerjäger wurde im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung früher auch der Begriff Rattenfänger geprägt, wobei sich dieser in erster Linie auf Schädlingsbekämpfer bezog, die sich auf Schadnager und deren Bekämpfung spezialisiert hatten.
Noch heute werden Schädlingsbekämpfer häufig als Kammerjäger bezeichnet, was jedoch dem heutigen Berufsbild des Schädlingsbekämpfers überhaupt nicht mehr gerecht und deshalb auch in der Regel nicht gerne gehört wird. Andere Bezeichnungen für den Beruf des Schädlingsbekämpfers sind Desinfektor (beispielsweise in der Schweiz – in Deutschland beschreibt der Ausdruck Desinfektor ein Berufsbild im Feld der Desinfektion und Hygiene) oder Exterminator.
Der Kammerjäger heute: Berufsbild des Schädlingsbekämpfers
Der Beruf des Schädlingsbekämpfers/ der Schädlingsbekämpferin ist heute ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter Ausbildungsberuf. In der dualen Berufsausbildung wird der Stand der Technik und der aktuellen Rechtslage (Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Schädlingsbekämpfung) berücksichtigt.
Zu den Inhalten der Ausbildung zum modernen Kammerjäger gehören unter anderem Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Rechtsvorschriften und Normen, Planen von Arbeitsabläufen, Bedienen und Warten von Betriebsmitteln, Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen, Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Sichern des Arbeitsbereiches, Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz (ebenfalls das Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in den genannten Bereichen), Kundenberatung und qualitätssichernde Maßnahmen.
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